Strahlenschutzkurs

Ausbildung im Strahlenschutz für Nuklearmediziner

Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung) vom 26.04.2017 und beinhaltet die Vermittlung der Grundkenntnisse in Dosimetrie / Dosisberechnung, Radiochemie, Radiopharmazie (inklusive Generatoren), Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenmesstechnik und den gesetzlichen Grundlagen.

Vertiefte praktische Kenntnisse werden in den Bereichen der Handhabung der Geräte (Messgeräte, Gammakamera und Schilddrüsenmessplatz) und im praktischen Strahlenschutz vermittelt. Die Ausbildung erfolgt auch schwergewichtig in der Herstellung und Qualitätssicherung markierter sowie in der Anwendung gebrauchsfertiger Radiopharmazeutika. Ebenso werden vertiefte Kenntnisse in den Gebieten der Kontaminationsmessung, der Dekontamination, der Freimessung von Arbeitsplätzen, der Personendosismessung, der Inkorporationsmessung und der Abschätzung der effektiven Dosis vermittelt.

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des Weiterbildungsprogramms und in Form von drei Modulen. Damit ist mit dem Erhalt des Weiterbildungstitels in Nuklearmedizin der Nachweis der Sachkunde nach Artikel 172 Absatz 1 und Artikel 182 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung (StSV) für die Anwendung von offenen radioaktiven Strahlenquellen am Menschen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken in der Schweiz erbracht. Nuklearmediziner/innen können nach Artikel 182, Absatz 2 der StSV in ihrem Tätigkeitsbereich die Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r ausüben
Quelle: BAG

Weitere Informationen zum Inhalt der Module sowie zur Durchführung und Anmeldung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit.

Ebenfalls auf der Webseite vom BAG finden Sie die Inhalte der Module I, II und III sowie Kursorte und Termine.

Auskünfte: str@bag.admin.ch