Weiterbildung

Informationen zur Weiterbildung

Informationen zur nuklearmedizinischen Fachausbildung sind auf der Website der Schweizerischen Ärztekammer (FMH) veröffentlicht.

Medizinisches Ausbildungsprogramm / Nukleares Ausbildungsprogramm

Weiterbildung: Notstandregelungen wegen Covid-19

Wer sämtliche Bedingungen zum Erwerb des Facharzttitels bis Ende Juni 2023 (neu) erfüllt, ist von folgenden Nachweisen gemäss Ziffer 2.2.2 des Weiterbildungsprogramms befreit:

  • Es genügen 2 Jahresversammlungen / Fortbildungsveranstaltungen bzw. 40 Credits
  • Ultraschallkurs

Als Ersatz für den Vortrag oder Poster am jährlichen SGNM Kongress ist eine zusätzliche, d.h. eine zweite, wissenschaftliche Peer-Review Publikation als Autor oder Co-Autor möglich. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie für die im Weiterbildungsprogramm verlangte erste Publikation.

Bei Kandidatinnen und Kandidaten, welche ihre Weiterbildung bis zum 31.12.2021 abgeschlossen haben und glaubhaft darlegen können, dass infolge der Absage des Strahlenschutzkurses Modul 3 der Nachweis nicht erbracht werden kann, verzichtet die Geschäftsstelle des SIWF auf den Nachweis gemäss Ziffer 2.2.2 (2. Spiegelstrich) des Weiterbildungsprogramms. Dies unter der Bedingung, dass der Facharzt dringend benötigt wird und der Kurs bis zum 31.12.2022 nachgeholt wird.