Die Richtlinien für die ambulante Abgeltung der PET/CT entnehmen Sie folgendem Auszug aus der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Bei der PET/CT mit F-18-Fluorodesoxyglukose gelten zusätzlich zu den KLV-Richtlinien die administrativen und klinischen Richtlinien der SGNM:
Gemäss Richtlinie der SGNM/SSMN vom 30.10.2019 anerkannte PET-Installationen in der Schweiz: