Tarife

Position der SGNM zu den ambulanten Pauschalen (ab 1.1.2026)

Die SGNM setzt sich für eine sichere, wirksame und finanzierbare Versorgung in der Nuklearmedizin ein. Ab 1. Januar 2026 sollen neue ambulante Pauschalen gelten. Aus heutiger Sicht bilden diese Pauschalen die Realität nuklearmedizinischer Leistungen nicht ausreichend ab – insbesondere dort, wo hohe Sachkosten (Radiopharmaka/Tracer), spezialisierte Infrastruktur und strenge Sicherheitsauflagen zusammenkommen.

Worum es konkret geht

  • Berechnungsgrundlage: Für die neuen Pauschalen wurden stationäre Kostendaten (REKOLE) herangezogen und intern umgerechnet. Ergebnis: im Durchschnitt ca. ein Viertel (Stand 09/2025) tiefer gegenüber effektiv rapportierten Kosten.
  • Sachkosten & Auflagen: Tracer, GMP-Prozesse, Strahlenschutz, Qualitäts- und Logistikanforderungen sind zentrale Kostentreiber – in den Pauschalen nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Repräsentativität: Nur ein kleiner Datenausschnitt floss in die Kalkulation ein; private Anbieter wurden teils gar nicht abgebildet. Das kann das Bild der Versorgung verzerren.

Warum wir dagegen sind

  • Unterdeckung statt Versorgungssicherheit: Wenn eine Leistung unter dem Selbstkostenpreis vergütet wird, kann sie ambulant nicht verlässlich und nachhaltig angeboten werden.
  • Verdrängungseffekte: Leistungen wandern in öffentliche Spitäler oder fallen ganz weg. Das schwächt Wahlfreiheit und Nähe zur Patientin/zum Patienten.
  • Tempoverlust bei Innovation: Klinische Studien, Einführung neuer Radiopharmaka und modernste Geräte amortisieren sich nicht mehr – Innovation wird erschwert.
  • Ausbildung leidet: Weniger Fälle im ambulanten Setting bedeuten weniger Lernkurven und Nachwuchsmangel in einem Zukunftsfach.
  • Ungleichheit wächst: Regionen ohne Zentrumsspitäler sind besonders betroffen – Zugangslücken entstehen.

Was wir befürchten

  1. Weniger Zugang zu zentralen Untersuchungen (z. B. PET/CT) und therapeutischen Verfahren.
  2. Längere Wartezeiten, mehr Verlagerung in den stationären Bereich (teurer, belastender).
  3. Rückgang von Forschung & Studien in der Schweiz – Abwanderung der Innovationen ins Ausland.
  4. Strukturelle Benachteiligung ambulanter Zentren und privater Leistungserbringer.

Was wir fordern

  • Transparenz: Offenlegung der verwendeten Daten, Annahmen und Umrechnungen.
  • Radiopharmazeutika (Tracer) sachgerecht vergüten: Abbildung der tatsächlichen Material- und Lizenzkosten (Standard-, komplexe und hochkomplexe Tracer).
  • Korrekte Abbildung der nuklearmedizinischen, kostenintensiven Infrastruktur und der Sicherheitsauflagen.
  • Korrigierte Pauschalen per 1.1.2026: Aktualisierte, repräsentative Datenbasis (inkl. privater Anbieter) und nachvollziehbare Methodik.
  • Dialog mit OAAT auf Augenhöhe: Zugang zu Berechnungsgrundlagen, gemeinsame Plausibilisierung und gemeinsame Umsetzung.

Kurz erklärt (FAQ)

Ist Nuklearmedizin „zu teuer“?

Nein. Sie ist oft hochwirksam und schonend – und verhindert Folgekosten durch präzisere Diagnostik und zielgenaue Therapien. Unterdeckung entsteht, wenn reale Sachkosten nicht abgebildet werden.

Wollen wir einfach höhere Einnahmen?

Wir wollen Kostendeckung, Verlässlichkeit und Planbarkeit in einer hochspezialisierten Fachrichtung. Wer dauerhaft unter den Selbstkosten arbeitet, muss Leistungen einschränken. Das trifft am Ende die Patientinnen und Patienten.

Was ist unser Ziel?

Ein stabiles, transparentes Tarifsystem, das Qualität, Sicherheit (Strahlenschutz) und Innovation ermöglicht – schweizweit, ambulant und für alle.


Informationen zu Vergütungen PET/CT

Die Richtlinien für die ambulante Abgeltung der PET/CT entnehmen Sie folgendem Auszug aus der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Bei der PET/CT mit F-18-Fluorodesoxyglukose gelten zusätzlich zu den KLV-Richtlinien die administrativen und klinischen Richtlinien der SGNM:

Gemäss Richtlinie der SGNM/SSMN vom 30.10.2019 anerkannte PET-Installationen in der Schweiz:

Informationen zu FMH/DRG